Enttäuschend haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Beschleunigungsgesetz von Bundestag und Ende November vom Bundesrat verabschiedet wurde. In einem älteren Beitrag haben wir die Gesetzesvorlage bereits kommentiert (Link).
Natürlich begrüßen auch wir Maßnahmen, die den Ausbau notwendiger Infrastrukturprojekte beschleunigen. Aber in diesem Gesetz werden nun auch Maßnahmen, die für die Umsetzung des Deutschlandtaktes erforderlich sind, festgeschrieben. Nun ist es eine Interpretationsfrage, ob damit auch die 17 Minuten Fahrzeitverkürzung festgelegt sind oder eben nicht.
Auch die Umwelt- und Naturschutzverbände kritisieren das Gesetz, weil Forderungen und Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ausgehebelt werden können und eine vereinfachte und verkürzte Umweltverträglichkeitsstudie möglich wird.