Jahreshauptversammlung 6. Juli 2023

28 Teilnehmer haben an der Jahreshauptversammlung teilgenommen.

Timo Seegers berichtet über die Aktivitäten im letzten Jahr und Jörg Nohl informiert über den Stand des Projektes der ICE-Trasse Hannover-Bielefeld. Die Präsentation kann im Downloadbereich heruntergeladen werden. (https://www.bi-kolenfeld.de/wp-content/uploads/2023/08/Praesentation-Jahreshauptversammlung-20230706.pdf)

Die Bahn hatte im Juni angekündigt, die Trassenvorschläge nach den Sommerferien vorzustellen. Vor ein paar Tagen haben wir allerdings die Mitteilung erhalten, dass sich die Veröffentlichung verzögert.

Bei der Vereinsgründung am 15.09.2022 verzeichnete die BI 16 Mitglieder. Im Juli 2023 haben wir uns über 154 Mitglieder gefreut.  

Die BI bedankt sich bei Gero Schnepel für seine Funktion als Kassenprüfer. Als zweite Kassenprüferin wurde Charlotte Nohl gewählt.

Beschleunigungsgesetz der Ampel im Bundestag vorgelegt

Die Ampelkoalition hat kurz vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren von Infrastrukturprojekten im Verkehrsbereich (Bundestags-Drucksache 20/6879, https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006879.pdf) im Bundestag eingebracht, den wir mit großem Unmut zur Kenntnis genommen haben.

Unter dem folgenden Link findet ihr eine Stellungnahme:
https://www.bi-kolenfeld.de/themen/gesetz-zur-beschleunigung/

Hier eine Kurzfassung:
So wird das Gesetz begründet (Originaltext mit Verkürzungen, S. 1):
„In Deutschland dauern die Verfahren zur Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten immer noch zu lange. Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt eine deutliche Verkürzung der Verfahrensdauer vor, um Investitionen schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können.Eine moderne und gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur ist wichtiger Standortfaktor Deutschlands. Zur Sicherung und Modernisierung unserer Verkehrswege ist eine rasche Umsetzung der erforderlichen Aus- und Neubauprojekte unerlässlich. Der Gesetzentwurf sieht daher rechtliche Anpassungen vor, um im Verkehrsbereich die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.“

In dem Gesetzentwurf werden alle Projekte des Deutschlandtaktes, also auch das Projekt Hannover – Bielefeld als ‚überragendes öffentliches Interesse‘ definiert. Diese Einstufung lässt Ausnahmen beim Gebietsschutz nach der FFH-Richtlinie, beim Naturschutz oder bei Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie zu. Insgesamt wird es damit einfacher, andere Belange zu Gunsten des Bahnprojektes zurückzustellen und damit kann das Bahnprojekt über Belange das Klima-, Natur und Umweltschutzes gestellt werden.